Rechtsposition der Initiatoren zum Bürgerbegehren Musikzentrum

Achtung, bezieht sich auf erstes Bürgerbegehren, das bereits beendet wurde: Die Bürger sollen an Stelle des Rates die Entscheidung treffen, ob das Musikzentrum Bochum gebaut wird oder nicht. Dazu initiieren sie ein entsprechendes Bürgerbegehren. § 26 (1) GO lautet: Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst … Rechtsposition der Initiatoren zum Bürgerbegehren Musikzentrum weiterlesen